Ratgeber

Gefahr Corona-Virus. Welche Betriebshaftpflicht-Versicherung im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe bietet Schutz, wenn sich Gäste im Betrieb mit Corona infizieren?

Hygiene- und Schutzmaßnahmen werden auch weiterhin den betrieblichen Alltag bestimmen. Besonders im Hotel- und Gastgewerbe. Eine Corona-Infektion unter Gästen…

Corona und Betriebshaftpflicht

Gefahr Corona-Virus. Welche Betriebshaftpflicht-Versicherung im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe bietet Schutz, wenn sich Gäste im Betrieb mit Corona infizieren?

In den Südtiroler Hotel- und Gastronomiebetrieben gibt es viele Gefahrenherde: schnell kann eine heiße Pfanne einen Brand verursachen, ein Gast über eine Treppenstufe stolpern oder ein umfallender Sonnenschirm ein geparktes Auto beschädigen. Schutz bietet in solchen Fällen eine Betriebshaftpflicht-Versicherung. Seinen Betrieb nicht richtig haftpflichtversichert zu haben ist heutzutage angesichts der Vielzahl von möglichen Schadensereignissen, die bei laufendem Betrieb, insbesondere dem ungeplanten und spontanen Zusammenwirken von Mitarbeitern und Gästen, sich ereignen können, mehr als fahrlässig. Denn für viele Schäden im Betrieb haftet der Unternehmer als Betreiber seines Hotels, seines Restaurants, seines gastgewerblichen Betriebes und dies in unbegrenzter Höhe. Letztlich kann das für ein Unternehmen den finanziellen Ruin bedeuten. Eine oftmals verbraucherfreundliche Rechtsprechung in Schadensfällen rund um Gastronomie und Hotellerie erhöhen das Risiko für Betreiber zusätzlich. Schon allein deshalb ist es wichtig, dass Unternehmer im Südtiroler Hotel und Gastgewerbe sich auf ihre Betriebshaftpflicht verlassen können, wenn Gäste oder deren Eigentum doch einmal zu Schaden kommen sollten.

Bereichert werden die Risiken nun durch die Corona-Pandemie und ihre direkten Auswirkungen auf den Betrieb von Hotels, Restaurants und anderen im Gastgewerbe tätigen Unternehmen. Ursache dafür ist, dass die Mehrheit der Virologen und Epidemiologen gerade im Fremdenverkehr eine wesentliche Rolle bei der Ausbreitung des Covid-19-Erregers sehen. Oft wird dabei auf die Ereignisse vom März 2020 in Ischgl verwiesen.

Laut einer Recherche des Spiegels sollen europaweit mehr als 11.000 Infektionen auf Ischgl zurückzuführen sein. Dokumentiert sind für den Skiort in unserem Nachbarland rund 30 Personen (Erhebung bis Mitte August 2020), die mit einer von Ischgl ausgehenden Coronavirus-Infektion nachweislich ihr Leben verloren haben. Der Nordtiroler Ferienort kämpft seit dem Bekanntwerden der Vorfälle nicht nur um sein guten Ruf sondern etliche Verantwortliche, von gastgewerblichen Betrieben, sehen sich mit möglichen strafrechtlichen Konsequenzen und vor allem zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen konfrontiert.

So groß die Freude ist, dass die Corona-Zahlen rückläufig sind und dass im zweiten Jahr der Corona-Pandemie endlich der Hotel- und Gastronomiebetrieb wieder aufgenommen werden konnte, die Betriebe somit wieder arbeiten können, so groß sollte auch die Sorge darüber sein, was passiert wenn eine Corona-Infektion in einem der geöffneten Hotels und gastgewerblichen Betriebe ausbricht. Dass dieses Risiko konkret besteht, trotz zunehmender Durchimpfung der Menschen, ist leider nicht auszuschließen. Virologen und Epidemiologen rechnen zwar nicht damit, dass es nach dem Sommer zu einer weiteren „vierten“ Welle kommt, dennoch wird es wieder ansteigende Corona-Fallzahlen geben. Erwartet wird, dass sich die Infektionen nicht mehr pandemisch ausbreiten, so wie in den Jahren zuvor, sondern es wird der Beginn einer endemischen Phase prognostiziert – also eines Abschnittes, in der sich die Infektionskrankheit örtlich begrenzt ausbreitet.

In ganz Südtirol werden daher die Hotel- und Gastbetriebe im Bereich der Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen vor neue Herausforderungen gestellt. Insbesondere tragen sie in vollem Umfang die Risiken, wenn sich etwa Gäste und Mitarbeiter innerhalb des Betriebes mit dem Coronavirus anstecken. Und hier kommt wieder die eingangs erwähnte Betriebshaftpflicht-Versicherung zum Tragen. Auch stellt sich die Frage, ob die Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die durch das Coronavirus entstehen?

Die Antwort lautet: Nicht alle Betriebs-Haftpflicht-Versicherungen versichern Ansprüche aus Infektionskrankheiten. Explizit sind jedoch hogast und gastropool Mitglieder für solche Schadensforderungen versichert.

Die über GEST Broker angebotene Betriebshaftpflicht‐Versicherung bietet allen hogast und gastropool Mitgliedern Deckung für Sach-, Personen‐ sowie mitversicherte Vermögensschäden. Hierzu zählt auch die Infizierung einer Person mit dem Coronavirus aufgrund von fehlenden oder nicht ausreichenden Vorsorgemaßnahmen im Unternehmen.

  1. In der Tat haben derzeit Sorgfaltspflichten sowie einschlägige Hygienepflichten zur Verhinderung der Ausbreitung des Covid-19-Erregers eine extrem hohe Relevanz. Eine Relevanz, die wie geschildert noch für eine längere Zeit bestehen bleibt und den Alltag in den Betrieben bestimmen wird. Hält sich ein Unternehmen nicht an die geforderten Hygienevorschriften und kommt es infolgedessen zu einem durch eine Covid-19-Infektion verursachten Personenschaden, so kann das Unternehmen für die Ansprüche wegen Schäden aus der Ansteckung haftbar gemacht werden. Dies gilt jedoch nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft und der Nachweis der Kausalität erbracht wird.
  2. Auch die Sorgfaltspflicht des Unternehmens hinsichtlich der Mitarbeiter kann im vorgenannten Kontext dazu führen, dass sich der Unternehmer mit Ansprüchen aus einem Personenschaden befassen muss.

Die „Betriebshaftpflicht“ für hogast und gastropol Mitglieder ist auch bei einer möglichen Corona-Infektion von Gästen und Mitarbeitern, welche innerhalb des Betrieb erfolgt, die wichtigste Versicherung, denn sie schützt die Existenz des Unternehmens vor den finanziellen Folgen einer Haftung. Sie bietet allen Betrieben aus dem Bereich des Hotel- und Gastgewerbes umfassenden Versicherungsschutz.

Die Versicherung prüft zunächst die gestellten Forderungen eines Geschädigten und leistet Schadenersatz bei begründeten Ansprüchen. Unberechtigte Ansprüche von Geschädigten, wehrt die Haftpflicht-Versicherung ab (passiver Rechtsschutz) und sie trägt auch alle Kosten hierfür – auch vor Gericht. Diese Abwehrkosten sind ein wichtiger Bestandteil der Haftpflicht-Versicherung.

Nur mit dieser speziellen Haftpflichtversicherung sind Gastronomie- und Hotelbetriebe in Südtirol umfangreich und besonders auch gegen Schadensansprüche von Gästen und Mitarbeitern geschützt, die sich innerhalb des Betriebes mit dem Coronavirus infizieren. Warten Sie nicht, bis es zum Ernstfall kommt und Sie vor Schadensansprüchen stehen, die Ihre Existenz bedrohen können. GEST Broker, der Versicherungspartner für Südtirols Spitzenhoteliers und Spitzenhotels, berät Unternehmer im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe gerne und zeigt die Vorteile einer umfassenden Betriebshaftplicht-Versicherung auf. Zögern Sie deshalb nicht, kontaktieren Sie uns einfach.