Ratgeber

Nur eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung schützt vor Ertragsausfall

Eine Betriebsunterbrechung ist leider keine Pause. Bis Ihr Betrieb nach einem Schaden wieder funktionsfähig ist, vergeht oft eine lange Zeit. Wichtige Einnahmen…

Betriebsunterbrechung Hotel

Betriebsstillstand nach einem versicherten Schadensfall: Nur eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung schützt vor Ertragsausfall

Vor Schadensereignissen ist niemand gefeit. Schon gar nicht das Hotel- und Gastgewerbe in Südtirol, wie allein schon die Chronik des letzten Jahres zeigt. Gleich mehrfach mussten Brände in Südtiroler Hotels und Ferien-Anlagen gelöscht werden. So löste ein Funkenflug einen Großbrand in einem Hotel in St. Kassian aus. In einem Hotel explodierte beim Anzünden ein Bio-Ethanol-Kamin. Eine ganze Suite brannte aus, Gäste und Mitarbeiter wurden verletzt. In einem Pustertal-Ferienressort brannte ein Wäschetrockner. 80 Gäste mussten aus dem Hotel evakuiert werden. Im Grödner Tal brannte eine Hotel-Sauna aus. Ebenso brannte in Tirol eine Hotelsauna. In der Brixner Gegend löste ein Kaminbrand in einer Ferien-Dependance einen Dachstuhlbrand aus. Im Burggrafenamt sorgte eine Photovoltaikanlage für einen Dachstuhlbrand in einem Hotel. Nicht nur Südtirols Feuerwehren sind gefordert. Auch für die betroffenen Unternehmer stellen die Schadensereignisse eine Riesenherausforderung dar. Brand- und Löschwasser sowie enorme Rauchschäden sind zu beseitigen. Nach der langwierigen und kostenintensiven Renovierung ist das Hotel wieder in Betrieb zu nehmen.

Diese Vorfälle zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, lückenlos und somit umfassend versichert zu sein. Also auch dann, wenn das Unternehmen aufgrund eines schadenbedingten Betriebsstillstandes für einen bestimmten Zeitraum kein Geld mehr verdienen kann. Eine Betriebsunterbrechung ist leider keine Pause. Bis der Betrieb nach einem Schaden wieder funktionsfähig ist, vergeht oft eine lange Zeit. Entsprechende Verluste tun dann nicht nur weh, der Ausfall von Einnahmen kann auch die Existenz des Betriebes gefährden. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir nur zu gut, dass sehr viele Unternehmen im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe hohe monatliche Fixkosten unterhalten. Personalausgaben und die Verpflichtungen gegenüber Banken oder Leasing fordern die Südtiroler Unternehmer im Hotel- und Gastgewerbe Monat für Monat aufs Neue heraus.

Was passiert jedoch im konkreten Schadensfall, wenn der Unternehmer seinen Betrieb unzureichend versichert hat?

Zunächst: Im Standardfall vergütet die Versicherung die entstandenen Sachschäden am Gebäude und Inventar. Nicht dazu gehören der Betriebsausfall oder die trotz eines Schadensfalls weiterlaufenden unvermeidbaren Fixkosten (z.B. Personal- und Bank- oder Leasingverbindlichkeiten).

Hier vergütet den Betriebsausfall richtig nur eine nach dem Jahresumsatz bemessene Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Nur sie alleine bietet Schutz vor unterbrechungsbedingten finanziellen Verlusten.

Konkret wird dabei der entgangene Bruttogewinn bezahlt. Das heißt: der Umsatz abzüglich variabler Kosten. Das Ziel einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist, dass der Unternehmer und sein Betrieb finanziell gleich dastehen wie ohne Schadensfall. Gerade im Hotel- und Gastgewerbe ist die Betriebsunterbrechungs-Versicherung unerlässlich. Ein Betriebsausfall bei hohen fortlaufenden Fixkosten und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditgebern, kann den Hotelier oder Gastwirt schnell in eine bedrohliche finanzielle Schieflage bringen. Daher sollte bei der Hotelversicherung nicht die Prämie das Maß der Dinge sein, sondern einzig und allein die bestmöglichen Leistungen.

Hier ein paar Beispiele, wann die Betriebsunterbrechungs-Versicherung zum Tragen kommt:

  • Ein Feuer in einem Hotel oder Gastbetrieb zwingt den Inhaber dazu die Tätigkeit während drei Monaten einzustellen. In diesen drei Monaten kann dieser keine Einnahmen generieren. Die monatlichen Betriebskosten laufen weiter.
  • Nach einem Rohrbruch werden durch austretendes Leitungswasser mehrere Gästezimmer durchnässt. Von außen in das Gebäude eindringendes Wasser führt zur Überflutung des gesamten Wellnessbereichs, der folglich abgepumpt, trockengelegt und renoviert werden muss. Der Ausfall des Wellnessbereichs führt zur Stornierung von Buchungen. Beträchtliche Ertragsausfälle für den Zeitraum der Renovierung sind die Folge.
  • Ein Stark-Sturm deckt einen Teil des Daches eines Hotels ab, wodurch Regenwasser in das Betriebsgebäude eindringt. Das Gebäude und das Inventar werden stark beschädigt. Um die Schäden zu beheben, muss das Hotel für einige Wochen geschlossen werden. Ohne Jahresumsatz bemessener Betriebsunterbrechungs-Versicherung bleibt der Hotelier auf den finanziellen Schaden sitzen.
  • Durch einen Einbruch entstehen Kosten zur Beseitigung der Einbruchschäden. Diese werden von der Einbruch-Diebstahl-Versicherung getragen. Entscheidender ist jedoch, dass die Täter aus Frust über die geringe Ausbeute die Räumlichkeiten im betroffenen Betrieb stark beschädigt haben, sodass der Geschädigte seinen Betrieb für zwei Wochen in der Hochsaison schließen muss. Durch die Betriebsschließung entgehen dem Unternehmer nicht nur wichtige Einnahmen, auch die Gehälter des Personals muss er weiterbezahlen.
  • Ein unterschätztes Problem, das auch die besonders reinlich geführten Betriebe treffen kann: Der Befall von Bettwanzen oder Schaben. Letztlich können nur professionelle Kammerjäger einen Bettwanzen-Schaben-Befall erfolgreich bekämpfen. Abseits des Imageschadens und eventueller Schadenersatzforderungen der Gäste können die Plagegeister im Hotelbett auch dazu führen, dass die betroffenen Zimmer, oft sogar ein ganzes Stockwerk, für eine Zeit lang nicht mehr vermietet werden können. Die Folge ist ein Verlust von Einnahmen.

Neben den hier aufgezeigten Fällen sind weitere Risiken versichert. Dazu gehören auch Elementargefahren. Zu den Elementargefahren zählen u.a. Überschwemmungen, Überflutung, Vermurung, Steinschlag, Erdrutsch und Erdbeben. Versichert sind zudem die Kosten für Sachverständige zur Ermittlung des Betriebsausfalls und Kosten die zur Minderung der Betriebsunterbrechung aufgewendet werden.

Warten Sie nicht bis der Schadensfall eintritt.

Die gute Nachricht: GEST Broker-Kunden im Südtiroler Hotel- und Gastgewerbe – und somit Hotels und Gastbetriebe, welche Mitglied von hogast Italien und gastropool sind – genießen bereits diesen speziellen Versicherungsschutz. Für alle Südtiroler Unternehmer im Hotel- und Gastgewerbe, die noch nicht zu unseren Kunden gehören, bieten wir an, die bestehenden Versicherungspolizzen auf das Vorhandensein einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung zu prüfen.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, Ihre bisherige Betriebs-Versicherung auf den Prüfstand zu stellen. Gerne zeigen wir Ihnen die Vorteile unserer Betriebsunterbrechungs-Versicherung auf.